15. Mai 2017

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der sciovation GbR

Dr. Sarah Henkelmann und Dipl.-Ing. (FH) Paul Ahrens

1. Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Annahmen, Bestätigungen und Leistungen der Sciovation GbR, Dr. Sarah Henkelmann und Dipl.-Ing. (FH) Paul Kunkel (Auftragnehmerin). Der Inhalt dieser AGB wird durch die Auftragsbestätigung des Auftraggebers von diesem zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

1.2. Von den nachstehenden AGB abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn, die Auftragnehmerin hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.3. Alle Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin, welche die Durchführung des Vertrages betreffen, bedürfen der Schriftform. Davon umfasst sind auch Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages sowie ein etwaiger Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

2. Anmeldung, Vertragsschluss

2.1. Mit der Auftragsbestätigung erkennt der Auftraggeber die Geltung dieser AGB an.

2.2. Der Auftraggeber kann sich bei der Auftragnehmerin schriftlich, per Fax oder per E-Mail zu einer Schulung anmelden. Die Auftragnehmerin wird dem Auftraggeber im Folgenden eine Eingangsbestätigung zukommen lassen sowie, nach der Prüfung ihrer Verfügbarkeit, ein schriftliches Angebot unter Angabe der Gesamtkosten (Preis für die jeweilige Schulung sowie weitere Kosten nach Ziffer 4.3. dieser AGB) übermitteln. Das Angebot der Auftragnehmerin ist von dem Auftraggeber zur Begründung einer rechtswirksamen Beauftragung spätestens 5 Tage nach Zustellung des Angebots schriftlich anzunehmen. Im Falle einer verspäteten Annahme durch den Auftraggeber stellt seine Annahme ein neues Angebot dar.

2.3. Die im Rahmen der Anmeldung von dem Aufraggeber an die Auftragnehmerin übermittelten Daten, werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes elektronisch verarbeitet, gespeichert und gelöscht.

3. Leistungsgegenstand

3.1. Leistungsgegenstand ist ausschließlich die in den Trainingskatalogen bzw. dem jeweiligen Angebot der Auftragnehmerin dargestellte Schulungsleistung. Die Auftragnehmerin führt die Schulungen gemäß den Beschreibungen in ihren Trainingskatalogen durch.

3.2. Die Beschreibung der Schulungsinhalte und der Durchführung in den Trainingskatalogen entspricht dem Stand zum Zeitpunkt der Drucklegung. Änderungen, die sich durch Aktualisierung und Weiterentwicklung der Schulungen ergeben, behält sich die Auftragnehmerin vor.

3.3. Schulungen, die sich auf einen Zeitraum von einem halben Schulungstag erstrecken, umfassen 4 Stunden. Ein Schulungstag umfasst 8 Stunden und Schulungen mit 2 Schulungstagen umfassen 16 Stunden.

3.4. Die in den Trainingskatalogen der Auftragnehmerin enthaltenen Preise beinhalten die folgenden Leistungen:

– Vermittlung der Inhalte gemäß der Informationen zur jeweils gebuchten Schulung;

– Ggfs. Schulungsunterlagen.

4. Preise, Kosten, Zahlungsbedingungen

4.1. Für die Preise der Schulungen gelten die in den Trainingskatalogen bzw. dem jeweiligen Angebot der Auftragnehmerin aufgeführten Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2. Eventuelle individuelle Preisvereinbarungen mit Auftraggebern werden in dem jeweiligen Angebot entsprechend fixiert.

4.3. Reisekosten sowie Kosten für eine Unterkunft, die der Auftragnehmerin durch die Beauftragung entstehen, sind ihr von dem Auftraggeber zu erstatten.

4.4. Die Gesamtkosten (Preis für die jeweilige Schulung sowie weitere Kosten nach Ziffer 4.3. dieser AGB) sind von dem Auftraggeber in Höhe von 50% spätestens 10 Tage vor Schulungsbeginn zu begleichen. Die weiteren 50% sind von dem Auftraggeber spätestens 10 Tage nach der Schulung zu begleichen. Maßgebend ist jeweils der Zahlungseingang auf dem Konto der Auftragnehmerin.

5. Rücktritt, Umbuchung

5.1. Die Auftragnehmerin behält sich vor, eine gebuchte Schulung wegen Krankheit des Dozenten auf einen anderen Termin zu verschieben. Die Auftragnehmerin wird den Auftraggeber in einem solchen Fall unverzüglich in Kenntnis setzen. Ist die Verschiebung des Termins für eine und/oder beide Parteien nicht zumutbar, nicht möglich und/oder ist der Auftraggeber mit der Verschiebung des Termins nicht einverstanden, ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.2. Umstände wie Energiemangel, Verkehrsstörungen, Streiks, Aussperrung, unvorhergesehene technische Schwierigkeiten, die außerhalb des Verantwortungsbereiches der Auftragnehmerin liegen und die nachweislich erheblichen Einfluss auf die Erfüllung der Leistungspflicht haben, verpflichten die Auftragnehmerin dazu, dem Auftraggeber einen weiteren Termin zur Durchführung der Schulung anzubieten. Ist es den Parteien nicht möglich, einen gemeinsamen Termin zur Durchführung der Schulung zu finden, berechtigt dies die Auftragnehmerin zum Rücktritt vom Vertrag.

5.3. Eine Umbuchung auf einen anderen Schulungstermin durch den Auftraggeber ist möglich, jedoch sind alle Kosten – wie beispielsweise Reisekosten, Hotelbuchungen – die der Auftragnehmerin bereits entstanden sind, vom Auftraggeber gegen Rechnung zu erstatten. Die Auftragnehmerin wird jedoch sofort nach Kenntnisnahme der Terminverschiebung alle Maßnahmen ergreifen, um diese Kosten so gering wie möglich zu halten. Erfolgt die Umbuchung durch den Auftraggeber jedoch 7 Tage oder kürzer vor Schulungsbeginn, behält sich die Auftragnehmerin vor, dem Auftraggeber neben den in Satz 1 dieser Ziffer genannten Kosten 50% des vereinbarten Preises Rechnung zu stellen.

6. Stornierung

6.1. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Schulung gegen Bezahlung von 25% des vereinbarten Preises bis 21 Tage vor Schulungsbeginn zu stornieren.

6.2. Stornierungen durch den Auftraggeber, die zwischen 20 Tagen und 7 Tagen vor Schulungsbeginn erfolgen, verpflichten den Auftraggeber zur Zahlung von 50% des vereinbarten Preises.

6.3. Stornierungen durch den Auftraggeber, die weniger als 7 Tage vor dem Schulungsbeginn erfolgen, verpflichten den Auftraggeber zur Zahlung von 100% des vereinbarten Preises.

6.4. Im Falle einer Stornierung nach den Ziffern 6.1. bis 6.3. hat der Auftraggeber der Auftragnehmerin darüber hinaus alle Kosten – wie beispielsweise Reisekosten, Hotelbuchungen – die der Auftragnehmerin bereits entstanden sind, gegen Rechnung zu erstatten. Die Auftragnehmerin wird jedoch sofort nach Kenntnisnahme der

Terminverschiebung alle Maßnahmen ergreifen, um diese Kosten so gering wie möglich zu halten.

7. Urheberrechte

7.1. Jegliche Erstellung von Bild- (Foto, Video, etc.) und Tonaufnahmen sind dem Auftraggeber aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Bei Zuwiderhandlungen ist die Auftragnehmerin berechtigt, das verwendete Aufnahmegerät bis zum Ende der jeweiligen Schulung zu beschlagnahmen. Die Herausgabe erfolgt erst mit Löschungszusage bezüglich der Aufnahme der Schulung von der Person, bei der das verwendete Aufnahmegerät beschlagnahmt wurde.

7.2. Die in den Schulungen eingesetzte Software ist zum Teil urheberrechtlich geschützt. Sie darf nicht aus den Veranstaltungsräumen entfernt, ganz oder teilweise kopiert oder auf andere Weise ungenehmigt nutzbar gemacht werden.

7.3. Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich die Urheberrechte sowie weitere Schutzrechte der Auftragnehmerin an allen ihm überlassenen Schulungsunterlagen an. Gleiches gilt für das Know-how der Auftragnehmerin.

7.4. Es ist nicht erlaubt, ohne die schriftliche Genehmigung der Auftragnehmerin Schulungsunterlagen für Zwecke der eigenen Unterrichtsgestaltung zu verwenden, zu reproduzieren, unter Verwendung elektronischer Systeme zu verarbeiten, zu vervielfältigen oder zur öffentlichen Wiedergabe zu nutzen.

7.5. Es ist ferner nicht erlaubt, die Schulungsunterlagen der Auftragnehmerin unberechtigten Dritten zu überlassen.

8. Gewährleistung

8.1. Die Auftragnehmerin wird die Schulung gewissenhaft und sorgfältig vorbereiten und durchführen.

8.2. Der Auftraggeber hat etwaige Mängel an der Schulung unverzüglich mit einer schriftlichen Beschreibung der Mängel mitzuteilen. Bei mangelhaften Inhalten der Schulungsunterlagen stellt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber unverzüglich eine überarbeitete Fassung des betreffenden Teils der Schulungsunterlagen zur Verfügung.

8.3. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Schulungen den Anforderungen und Zwecken des Kunden genügen oder dass sich ein Lernerfolg einstellt.

9. Haftung, Verjährung

9.1. Die Haftung der Auftragnehmerin im Zusammenhang mit der Schulungsdurchführung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist nach Maßgabe der folgenden Ziffern beschränkt.

9.2. Ansprüche auf Schadenersatz oder auf Ersatz für vergebliche Aufwendungen des Auftraggebers gegen die Auftragnehmerin sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, die Auftragnehmerin hat vorsätzlich bzw. grob fahrlässig gehandelt oder hat leicht fahrlässig wesentliche Vertragspflichten verletzt oder es entsteht ein Schaden aufgrund einer fahrlässigen Pflichtverletzung an Leben, Körper oder Gesundheit.

9.3. Im Falle grober Fahrlässigkeit bzw. leichtfahrlässiger Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist der Schadensersatz auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9.4. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Im Fall der groben Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9.5. Die Haftung für Personenschäden bleibt von Ziffer 9.2., Ziffer 9.3. und Ziffer 9.4. unberührt.

9.6. Für alle Ansprüche auf Schadenersatz oder auf Ersatz für vergebliche Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung, die gegen die Auftragnehmerin geltend gemacht werden – mit Ausnahme von Fällen des Vorsatzes bzw. grober Fahrlässigkeit oder bei Personenschäden – gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Frist beginnt mit dem in § 199 BGB bestimmten Zeitpunkt.

10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

10.1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin ist der Sitz der Auftragnehmerin.